Eingleisige Abschnitte (Teil 1)
In der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung wird auch auf die bisher geplanten eingleisigen Abschnitte der Regiotram eingegangen.
"An der Durchquerung der BAB 4 wurde in der Machbarkeitsstudie für einige Meter aufgrund der Durchlassbreite nur eine eingleisige Führung der Straßenbahn vorgesehen. Für einen stabileren Betrieb sind nach Möglichkeit Lösungen mit zwei Gleisen zu entwickeln (auch zu Lasten des MIV)."
Müsste nicht eine belastbare abwägung getroffen werden, welche der beiden Varianten einen gravierenderen positiven bzw. negativen Einfluss auf den allgemeinen Verkehr an dieser Stelle haben? Anstatt einfach pauschal zu sagen, dass der MIV auch ohne jede Prüfung benachteiligt werden darf, wenn dort eine zweigleisigkeit nur möglich wäre? Wenn also der negative Einfluss der Eingleisigkeit auf den Betrieb der Tram relativ gering wäre, aber der Einfluss der Zweigleisigkeit auf den MIV massiv negativ, dann sollte man doch davon absehen hier eine zweigleisigkeit umzusetzen?! Also der Nutzen der Zweigleigikeit müsste ja schon massiv sein, wenn der negative Einfuss auf den MIV ebenfalls groß wäre. Es muss ja eine Lösung umgesetzt werden, welche für den gesamten Verkehrsfluss an dieser Stelle Sinn ergibt. Denn auch wenn der MIV an dieser Stelle behindert wird, kann dies bei einem Rückstau in Richtung Würselen, einen negativen Einfluss auf den betrieblichen Ablauf der Tram haben, da man sich ja dort wieder den Straßenraum teilen muss.
Findet hier also noch eine Prüfung statt?
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