Der Trambetrieb ist wettbewerbsrechtlich ähnlich geregelt wie der Busbetrieb. D.h. wie bei Bussen ist sowohl eine Direktvergabe (dann wahrscheinlich an die ASEAG), als auch ein Wettbewerbsverfahren miit europaweiter Ausschreibung möglich. Es ist zudem möglich, Bus und Tram gemeinsam oder getrennt von einander zu vergeben. Intern gibt es eine klare Tendenz wie vorgegangen werden soll. So lange jedoch keine endgültige Entscheidung diesbezüglich gefallen und politisch beschlossen ist, können wir diese aus vergaberechtlichen Gründen nicht veröffentlichen.
Für den Fall, dass zwei verschiedene Unternehmen Bus- und Straßenbahnbetrieb durchführen, müssen die Fahrpläne bestmöglich abgestimmt werden. Dies würde im Zweifel auch in den Verträgen/Aufträgen mit den Betreibern festgeschrieben werden.
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