Schnelltram (Würselen-Alsdorf) - Ergänzungsfrage + Fördermittel/Planungsauftrag
Guten Tag,
die vorherige Frage zur Schnelltram möchte ich noch ergänzen. Bisher wurde doch gesagt, nach Prüfung durch den Gutachter sei keine höhere Maximalgeschwindigkeit als 70 km/h vorgesehen, weil eine höhere Maximalgeschwindigkeit nur eine geringe Fahrzeitreduzierung ermöglichen würde, die die Mehrkosten nicht rechtfertigen könne. Nun ist aber ein Nachteil der - politisch beschlossenen und m. E. sinnvollen - Streckenführung gem. Planfall 5 (über Alsdorf-Annapark und -Denkmalplatz), dass sie mit einer Fahrzeitverlängerung um 2 Minuten im Vergleich zu Planfall 2 (direkte Streckenführung in Alsd. über die B57) verbunden ist und einen zusätzlichen Fahrzeugumlauf (13 statt 12) erforderlich macht. Dadurch steigt auch die Zahl der benötigten Fahrzeuge von 14 auf 15. Könnte es sein, dass eine höhere Maximalgeschwindigkeit doch wirtschaftlich sinnvoll wäre, wenn dadurch der zusätzliche Fahrzeugumlauf eingespart würde? Damit würden ja auch dauerhaft Betriebskosten reduziert, insbesondere weil man einen Fahrer weniger braucht!
Des weiteren stellt sich die Frage, wie es mit der Auftragserteilung für die Phasen 1 + 2 nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure steht. Seinerzeit war die noch nicht möglich, weil die entsprechenden politischen Beschlüsse die damals noch ausstehende Bewilligung der dafür beantragten Fördermittel voraussetzen. Liegt inzwischen die Fördermittelbewilligung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vor? Wie ist der Sachstand?
MfG
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