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Ich denke, dass man bezüglich der Förderung zwei Sachverhalte unterscheiden muss:
1. Der NKI > 1 ist Voraussetzung für die Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG). Diese Förderung muss nach meiner Kenntnis während des weiteren Planungsprozesses noch beantragt werden und umfasst nicht die Planungskosten (für die Ingenieurleistungen), sondern nur die Kosten unmittelbar für die Realisierung des Projektes (Baukosten). Bei einem NKI > 1 ist aber die Förderung keineswegs sicher, da diese unter dem Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit steht.
2. Der Antrag beim BAFA wurde ergänzend für die nach GVFG nicht förderungsfähigen Planungskosten gestellt. Da die Beschlüsse der Stadträte Aachen/Alsdorf/Baesweiler/Würselen sowie des Städteregionsausschusses, die Grundlagenermittlung und Vorplanung (HOAI-Leistungsphasen 1 + 2) für die Regiotram in Auftrag zu geben, unter dem Vorbehalt stehen, dass die Fördermittel gem. Punkt 2 bewilligt worden sind, können derzeit mangels entsprechender Bewilligungsbescheide die Ausschreibung der Planungsleistungen und sodann die Auftagserteilung nicht erfolgen!

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