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Guten Tag,

zu Ihrer konkreten Nachfrage „formelle Bürgerbeteiligung“ vs. „Bürgerentscheid“:

Die formelle Bürgerbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist NICHT gleichbedeutend mit einem Bürgerentscheid.

Die formelle Bürgerbeteiligung (Anhörungsverfahren) im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird durch die zuständige Planfeststellungsbehörde bzw. Anhörungsbehörde (bei Stadtbahnprojekten i.d.R. die Bezirksregierung) durchgeführt. Verkürzt dargestellt (Weitere Details siehe bei Interesse z.B. unter https://www.bezreg-muenster.de/de/verkehr/planfeststellung/planfeststellungsverfahren/index.html):

Nachdem der Vorhabenträger seinen Antrag gestellt hat, leitet die Bezirksregierung das Anhörungsverfahren mit einer förmlichen Bürgerbeteiligung ein. Hierzu werden die Planunterlagen einen Monat lang in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt, zur allgemeinen Einsicht ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann in diesem Zeitrahmen Einwendungen erheben. Ein anschließender Erörterungstermin dient dann dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben sachlich im Detail zu erörtern. Der Termin ist eine mündliche, nicht öffentliche Verhandlung, die von der Bezirksregierung geleitet wird. Bei der Erörterung wird keine Entscheidung getroffen, sondern sie hat vielmehr das Ziel, die Betroffenen umfassend zu informieren und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. Das Vorbringen neuer Einwendungen im Erörterungstermin ist jedoch nicht mehr zulässig. Die Ergebnisse des Erörterungstermins werden protokolliert und von der Planfeststellungsbehörde ausgewertet. Gegebenenfalls muss der Antragsteller aufgrund der Ergebnisse Änderungen in den Planunterlagen vornehmen. Hiernach ergeht dann i.d.R. ein Planfeststellungsbeschluss durch die Bezirksregierung. Gegen den Planfeststellungbeschluss kann anschließend noch Klage erhoben werden.

Ein Bürgerentscheid dagegen ist ein Instrument der direkten Demokratie in Deutschland auf kommunaler Ebene. Mit ihm können die Bürger in einer kommunalen Gebietskörperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bezirk) über Fragen des eigenen Wirkungskreises entscheiden. Ein Bürgerentscheid kann entweder von den Bürgern per Bürgerbegehren (Sammlung einer bestimmten Mindestanzahl von Unterschriften Wahlberechtigter) herbeigeführt werden, oder von den gewählten kommunalen Vertretern per Mehrheitsbeschluss in einem Ratsbegehren. Ein Bürgerentscheid ist also nicht zwingend vorgesehen, kann aber durch Bürger oder Politik initiiert werden (s.a. https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCrgerentscheid).

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