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Gespeichert von Christoph am Do., 01.06.2023 - 10:42

Eine formelle Bürgerbeteiligung ist dann auch gleichbedeutend mit einem Bürgerentscheid? Oder bedeutet das lediglich, dass es Einwohnerversammlungen geben soll, welche rein informell sind bzw. in welchen die Bürger nur Ihre Bedenken und/oder eigenen Ideen mit einbringen können? Was sind hier also die konkreten gesetzlichen Vorgaben?
Ich persönlich hoffe, dass die Entscheidung, ob es einen Bürgerentscheid geben soll oder nicht, der Politik frei überlassen ist. Und das die Politik natürlich aufgrund des ernüchternden Ergebnisses des Bürgerentscheids zur Campusbahn, von einem Bürgerentscheid absehen wird...

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