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Gespeichert von Gast am Fr., 01.04.2022 - 14:40

Was war denn 2013 unfair? Über die Altersgrenze f d Stimmrecht mag man streiten können, eine Senkung muss ggf aber auch für die privatrechtl. Geschäftsfähigkeit (mit allen Risiken) und die strafrechtl. Verantwortlichkeit gelten. Jedenfall hat man bei der Campusbahn grobe Fehler gemacht (z.B. Bezeichnung, 60 m lange Doppeltraktionen, Musterbahn aus Düsseldorf) und die Abstimmung ist den geltenden gesetzl. Bestimmungen gemäß durchgeführt worden. Ich selbst (über 60) habe pro Campusb. gestimmt.

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