Kosten-Nutzen-Verhältnis und Wirtschaftlichkeitsverfahren
Für jedes größere Verkehrsprojekt in Deutschland, das mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, muss die Wirtschaftlichkeit nachgewiesen werden. Doch was bedeutet „Wirtschaftlichkeit“ in diesem Zusammenhang, wie wird sie errechnet und wie sind die Ergebnisse für die Regiotram?
Allgemein wird als „wirtschaftlich“ verstanden, dass die Erlöse die Kosten überwiegen. Dies ist auch hier der Fall, jedoch lassen sich die Erlöse einer Verkehrsinfrastruktur nur schwer in monetären Zahlen wiedergeben, da in der Regel hiermit keine direkten Einnahmen verbunden sind. Daher wird ein Nutzen von Infrastruktur ermittelt, der anschließend in Geldwerte umgerechnet wird, damit vergleichbar ist und den Kosten gegenübergestellt werden kann. Ist der Nutzen größer als die Kosten, gilt ein Projekt als „gesamtwirtschaftlich vorteilhaft“ und kann mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Um die „Entscheidungsgrundlagen für den Einsatz öffentlicher Investitionsmittel zu vereinheitlichen, die Beurteilung von örtlich, technisch und verkehrlich unterschiedlichen Vorhaben nach gleichen Maßstäben zu ermöglichen“ (Verfahrensanleitung Standardisierte Bewertung), wurde in Deutschland ein einheitliches Verfahren erlassen, nach dem alle Projekte im ÖPNV zu bewerten sind. Dieses nennt sich Standardisierte Bewertung und gibt detailliert die Nutzen- und Kostenermittlung für Verkehrsprojekte vor.
Als positiver, oder negativer Nutzen werden hierbei unter anderem bewertet:
- Fahrgastnutzen
- Saldo der Betriebskosten
- Saldo der Fahrgeldeinnahmen
- Entwicklung von Unfallzahlen
- Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus (also während Bau, Betrieb und ggf. Entsorgung/Abbau)
- Schadstoffemissionen
- Funktionsfähigkeit der Verkehrssysteme (u.a. Entlastung der Straßen vom Autoverkehr)
- Daseinsvorsorge (Zentrenerreichbarkeit)
Die Werte der Nutzenkomponenten ergeben sich dabei aus dem Vergleich eines Szenarios mit Umsetzung des Projektes (Mitfall) und einem Alternativszenario ohne Realisierung des Projektes (Ohnefall). Beide Szenarien berücksichtigen absehbare Entwicklung (z.B. Bevölkerungszahlen, Baugebiete), die bis zur Realisierung des Projektes eintreten werden bestmöglich und entsprechen daher nicht dem aktuellen Zustand.
Auch die Infrastrukturkosten werden nach Kostensätzen, die im Verfahren vorgegeben sind, ermittelt und können sich daher von den tatsächlichen Kosten unterscheiden. Anschließend werden Nutzen und Kosten ins Verhältnis gesetzt, es ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Indikator (NKI). Liegt dieser über 1 ist der Nutzen größer als die Kosten und ein Projekt förderfähig.
Für die Regiotram wurde der Nutzen in einem vereinfachten Verfahren im Rahmen der Machbarkeitsstudie ermittelt und den voraussichtlichen Kosten von rund 330 Mio. Euro gegenübergestellt. Es ergab sich für die Variante 5, die nun weiterverfolgt werden soll, ein Nutzen-Kosten-Indikator von 1,14. Hierbei wurde ein Kostenpuffer von 30% berücksichtigt. Damit liegt der errechnete Nutzen über den Kosten und die Regiotram ist voraussichtlich förderfähig. Eine endgültige Aussage kann erst getroffen werden, wenn die Planung vorliegt, hierauf aufbauend die Kosten ermittelt und das Verfahren anschließend in Absprache mit dem Fördermittelgeber durchgeführt wurde.