Trassenführung Williy Brandt Ring

Trassenführung Williy Brandt Ring

Guten Tag,

als Anlieger stellt sich für mich die Frage, mit welchen Einschränkungen zu rechnen sind. Insbesondere der Verlust von Grünflächen und Bepflanzung, die hier als Lärm- und Sichtschutz zum Willy-Brandt-Ring dienen und die Wohnqualität maßgeblich beeinflussen.
Daneben stellt sich generell die Frage nach der Belastung während der Bauzeit und der zusätzlichen Lärmbelastung nach Inbetriebnahme.
Auch wenn das vielleicht kleinlich wirken mag im Vergleich zur Größe des Projektes, ist die Wohnqualität und die Beeinträchtigung des Wertes von Grundstück und Immobilie für jmd dessen Ersparnisse darin investiert sind und der ggf. einen Kredit abbezahlen muss ein schwerwiegender Einschnitt.
Gibt es hier schon nähere Informationen?
Wie werden direkte Anlieger auf dem Laufenden gehalten ?
Können Anlieger Ansprüche geltend machen, wenn der Wert der Immobilie nachweislich durch das Projekt sinkt oder sich zum Beispiel Mieteinnahmen verringern oder wegfallen?

Am wichtigsten wäre für mich ein engerer Informationsfluss und Einbezug, daher bin ich auf Ihre Antwort sehr gespannt.

Vielen Dank vorab und
Mit freundlichen Grüßen

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Antwort

Guten Tag,

der Planungsprozess für den Ast Merzbrück befindet sich derzeit noch in einer sehr frühen Phase der Vorplanung. Daher können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine belastbaren Aussagen zu konkreten Auswirkungen auf Grundstücke, Grünflächen, Lärmschutzanlagen oder die spätere Baustellenabwicklung getroffen werden.

Mögliche Eingriffe in Grünflächen und bestehende Lärmschutzanlagen werden im weiteren Planungsprozess untersucht und bewertet. Dabei sind neben den Auswirkungen der Stadtbahn auch die erwarteten Verlagerungen vom MIV auf den ÖPNV zu berücksichtigen.

Aussagen zu möglichen Wertveränderungen von Immobilien sind derzeit noch nicht möglich, da die weitere Planung und eine mögliche Realisierung der Strecke von den Ergebnissen der laufenden Vorplanung abhängen. Grundsätzlich kann eine verbesserte ÖPNV-Anbindung die Attraktivität und Erreichbarkeit eines Standortes erhöhen und sich damit langfristig auch positiv auf die Grundstückswerte auswirken.(Mobilität und Wohnen)

Entschädigungsansprüche kommen grundsätzlich nur für unmittelbar betroffene und in Anspruch genommene Flächen in Betracht, nicht für Anlieger ohne direkten Eingriff in ihr Grundstück.

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