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Zur Problematik der Anbindung des Annaparks in Alsdorf 2.0

Zur Problematik der Anbindung des Annaparks in Alsdorf 2.0

Auch ich möchte hier nochmal einhaken und lediglich auf folgende Punkte aufmerksam machen:
Die Gleise der EVS müssen im Trog rund 7,5 m (mindestens) unter Straßenniveau liegen, eher sogar 8 m. Dies ergibt sich aus dem Lichtraumprofil für eine elektrifizierte Bahnstrecke, plus der Höhe des Überbaus zur Überführung der Straße bzw. der Tram. Vom heutigen Haltepunkt Annapark bis zu Brücke über den Kurt-Koblitz-Ring sind es ca. 200 m Distanz. Wenn wir diesen Höhenunterschied auf dieser kurzen Strecke wieder überwinden möchten, dann erhalten wir eine Neigung der Strecke von ca. 40‰!

Was gilt nun in Deutschland? In Deutschland gilt (EBO / DB-Definition):

- Regelneigung: bis ca. 12,5 ‰
- Ausnahmefälle: bis 25 ‰
- Steilstrecke: > 25 ‰

Also hätten wir hier eindeutig eine Steilstrecke. Für eine Hauptbahn mit Oberleitung wäre das genehmigungstechnisch extrem schwer. Denn im Regelnetz wird so heute praktisch nicht mehr neu gebaut. Neubauten versuchen ≤ 12,5 ‰ einzuhalten, wobei die absolute Schmerzgrenze bei ≈ 25 ‰ liegt. Und hier lägen wir ja deutlich drüber.

Es wäre auch mit deutlichen betrieblichen Restriktionen zu rechnen:
- Begrenzte Zuglängen
- Begrenzte Zuggewichte
- Teilweise Schiebelokomotiven nötig
- Nur ganz bestimmte Triebfahrzeuge zugelassen
- Güterverkehr praktisch ausgeschlossen
- Strenge Regeln bei Nässe, Laub, Eis

Ich bin tatsächlich auf die Lösungsansätze des Projektteams gespannt, wie man mit dieser Problematik umgehen möchte.

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Antwort

Vielen Dank für Ihre Einschätzung. Die geschilderte Problematik haben wir bereits in der Grundlagenermittlung identifiziert.

Im Rahmen der Vorplanung wird der Gutachter eine infrastrukturell mögliche Lösung bewerten, die eine niveau­freie Kreuzung für alle Verkehrsträger ermöglichen kann.

Auch wir sind gespannt auf die Ergebnisse der Vorplanung und die daraus ableitbaren Lösungsansätze.

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Kommentare

Gespeichert von Gast am Fr., 19.12.2025 - 14:10

Also ich habs grad mal nachgelesen, von Anfang Brücke bis 15m vor dem Bahnübergang sind es 319m. Rechnen wir mal mit 300m, dann sind wir bei 12,5‰ bei 3,75m Höhenunterschied und bei 25‰ bei 7,5m Höhenunterschied. Auf den restlichen 19m + dem Abstand zum Bahnübergang wird man sicher auch noch die Überhöhungsrampen unterbekommen.
Also technisch realisierbar ist es auf jeden Fall, ich denke auch, dass man die Straßen/Trambrücke noch 1-2m anheben kann. Lösungen wird es schon geben, aber ja, es wird interessant zu sehen, wie es genau gelöst wird.

Gespeichert von Andreas Kuntze am So., 21.12.2025 - 10:29

Aufgrund der vereinfachten Verhältnisse auf der Nebenbahn gelten auch heute scho diverse Einschränkungen z. B. hinsichtlich Zuglänge.

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