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Regiotram 2 nach Merzbrück - Fördermittel

Regiotram 2 nach Merzbrück - Fördermittel

Bei der Diskussion im Würselner Rat wurde nach meinem Eindruck nicht immer klar zwischen den beiden unterschiedlichen Förderbereichen unterschieden, die sich nach meinem Kenntnisstand wie folgt darstellen:
1) Für den Bau einer Strecke kommen Fördermittel nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungs-gesetz (GVFG) unter der Voraussetzung in Betracht, dass eine Wirtschaftlichkeitsanalyse nach dem Verfahren der "Standardisierten Bewertung" eine Nutzen-Kosten-Relation > 1,0 ergibt. Im Rahmen der Machbarkeitsstudien erfolgt eine "vereinfachte standardisierte Bewertung", die bei allen 4 Planfällen nach Merzbrück einen Wert > 1,0 ergeben hat. Die endgültige Bewertung erfolgt im Rahmen der Vorplanung. Die Planungskosten sind nach dem GVFG nicht förderungsfähig.
2) Aus anderen Mitteln wurden für die Kosten der Vorplanung insg. 90 % Förderung vom BAFA und vom Land NRW bereits bewilligt.
Die Frage einer Rückzahlungspflicht von Fördermitteln, wenn
a) das Projekt nach Abschluss der Vorplanung nicht weiter verfolgt wird und
b) das Projekt während der noch laufenden Vorplanung abgebrochen wird,
betrifft offenkundig nur die Fördermittel zu 2). Können Sie etwas dazu sagen, inwieweit es in den Fällen a) und b) zu einer Rückzahlungspflicht kommen kann?

P.S.: Zweifellos ist die Entscheidung zu Merzbrück zunächst allein eine Sache der Stadt Würselen. Sofern es allerdings zu einer Beeinträchtigung des Projekts "Hauptstrecke" kommt, sind auch die Belange der anderen Kommunen und der Städteregion berührt!

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Antwort

Der Sachverhalt ist von Ihnen richtig beschrieben, wir sprechen von zwei verschiedenen Maßnahmen: Planung und Bau. 

Zu Ihren Fragen: Wird die Vorplanung vollendet ist keine Rückzahlung der Fördermittel notwendig. Diese sind nicht an die Weiterverfolgung des Projektes geknüpft (auch die Strecke Aachen - Baesweiler kann ja ggfs. beerdigt werden). Wird das Projekt während der laufenden Vorplanung abgebrochen, wäre dies mit dem Fördermittelgeber zu klären. Das Ziel der Förderung ist damit nicht erreicht, eine Rückzahlung ist zumindest wahrscheinlich.

Die politische Diskussion ist rein auf den Ast nach Merzbrück beschränkt. Unser Augenmerk liegt ganz klar darauf, dass die Hauptstrecke davon nicht berührt wird.

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