Die Festlegung der Haltestellen erfolgt im Rahmen der Vorplanung, wobei eine aktive Beteiligung der Öffentlichkeit durch Planungswerkstätten vorgesehen ist. Änderungen sind möglich, grundsätzlich müssen aber auch gewisse Haltestellenabstände eingehalten werden um kurze Fahrtzeiten zu erreichen.
Bereits in der Machbarkeitsstudie wurden im Zuge der Trassenvorzugsvariante Haltestellen definiert. Diese wurden in einer Machbarkeitsstudie weiterentwickelt und fließen in den Planungsbeschluss ein. Im Bereich des Aachener Kreuzes ist bei dieser Variante eine Haltestelle am Knick der Jens-Otto-Krang-Straße vorgesehen.
Neuen Kommentar hinzufügen