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Eingleisige Abschnitte (Teil 1)

Eingleisige Abschnitte (Teil 1)

In der Leistungsbeschreibung der Ausschreibung wird auch auf die bisher geplanten eingleisigen Abschnitte der Regiotram eingegangen.

"An der Durchquerung der BAB 4 wurde in der Machbarkeitsstudie für einige Meter aufgrund der Durchlassbreite nur eine eingleisige Führung der Straßenbahn vorgesehen. Für einen stabileren Betrieb sind nach Möglichkeit Lösungen mit zwei Gleisen zu entwickeln (auch zu Lasten des MIV)."

Müsste nicht eine belastbare abwägung getroffen werden, welche der beiden Varianten einen gravierenderen positiven bzw. negativen Einfluss auf den allgemeinen Verkehr an dieser Stelle haben? Anstatt einfach pauschal zu sagen, dass der MIV auch ohne jede Prüfung benachteiligt werden darf, wenn dort eine zweigleisigkeit nur möglich wäre? Wenn also der negative Einfluss der Eingleisigkeit auf den Betrieb der Tram relativ gering wäre, aber der Einfluss der Zweigleisigkeit auf den MIV massiv negativ, dann sollte man doch davon absehen hier eine zweigleisigkeit umzusetzen?! Also der Nutzen der Zweigleigikeit müsste ja schon massiv sein, wenn der negative Einfuss auf den MIV ebenfalls groß wäre. Es muss ja eine Lösung umgesetzt werden, welche für den gesamten Verkehrsfluss an dieser Stelle Sinn ergibt. Denn auch wenn der MIV an dieser Stelle behindert wird, kann dies bei einem Rückstau in Richtung Würselen, einen negativen Einfluss auf den betrieblichen Ablauf der Tram haben, da man sich ja dort wieder den Straßenraum teilen muss.

Findet hier also noch eine Prüfung statt?

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Antwort

Die Planung steht jetzt an. Es soll Auftrag sein alternative Lösungen an dieser Stelle zu entwickeln und einander gegenüber zu stellen. Diese werden dann entsprechend abgewogen, dabei ist natürlich auch die Leistungsfähigkeit des MIV an dieser Stelle von erheblicher Bedeutung. Das die Machbarkeitsstudie eine eingleisige Lösung vorschlägt zeigt ja gerade, das die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs berücksichtigt werden. Ob eine andere Lösung denkbar ist soll die Planung zeigen. Hierzu sind auch detaillierte Kapazitätsberechnung der Knoten (Kreuzungen) vorzunehmen, was in der Machbarkeitsstudie noch nicht durchgeführt wurde.

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Kommentare

Gespeichert von Gast am Di., 19.11.2024 - 11:21

Prinzipiell richtig. Wobei sich im 7,5min-Takt tatsächlich bei kleineren Verspätungen recht schnell Konflikte bilden können. M.w.n. wurde der Abschnitt der B57 zuletzt mit sehr großzügigen Standards und Spurbreiten ausgestattet, welche für Überlandstrecken >70km/h üblich sind. Möglich wäre, da die B57 vermutlich herabgestuft wird (um die Stadt/Region zum Baulastträger zu machen), eine Beschränkung im Bereich der Brücke auf 50km/h und eine etwas weniger großzügige Umsetzung der Spuren, somit könnte man im Querschnitt sicher 2m Gewinnen und vielleicht ein 2. Gleis möglich machen.

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