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Machbarkeitsstudie Stufe 2

27.03.2023 - 18:00

Experten haben in der zweiten Stufe der Machbarkeitsstudie die technische, betriebliche und wirtschaftliche Machbarkeit der Regiotram untersucht und festgestellt: Die Regiotram ist machbar.

Dieses Symbolbild zeigt die Skizze eines Zuges.
Dieses Symbolbild zeigt die Skizze eines Zuges.

 

 

 

Das zentrale Ergebnis: Die Regiotram ist machbar. Die Regiotram ist grundsätzlich volkswirtschaftlich sinnvoll und damit potenziell förderwürdig.

 

Es wurden fünf Planfälle* mit einer möglichst direkten Trassenführung zwischen Aachen und Baesweiler untersucht. Die Planfälle unterscheiden sich in ihrem Trassenverlauf im Abschnitt Alsdorf bis Baesweiler:

 

  • Planfall 1: Alsdorf West + Baesweiler West (inkl. notwendiger niveaufreier Kreuzung Eisenbahn)
  • Planfall 2: Alsdorf B57 + Baesweiler Aachener Straße
  • Planfall 3: Alsdorf B57 + Stichstrecke Annapark/KubiZ + Baesweiler Aachener Straße
  • Planfall 5: Alsdorf Mitte + Baesweiler Aachener Straße (inkl. notwendiger niveaufreier Kreuzung Eisenbahn)

 

* Planfall 4 wurde aufgrund des geringen verkehrlichen Nutzens und den entsprechend geringen Realisierungschancen nicht weiterverfolgt.

 

In Aachen Nord wird zusätzlich noch die technische Machbarkeit der Variante „Grüner Weg“ untersucht.

 

Die Ergebnisse auf einen Blick:

  • Alle Planfälle sind technisch machbar.
  • Alle Planfälle sind betrieblich machbar.
  • Nur Planfall 2 und Planfall 5 haben sich als volkswirtschaftlich sinnvoll erwiesen und können weiterverfolgt werden.
  • Planfall 5 würde das Alsdorfer Zentrum besser anbinden. Zudem wäre die Tieferlegung der euregiobahn auch für die übrigen Verkehrsteilnehmer von Vorteil.

 

Was ist genau untersucht worden?

Für die Planfälle ist eine so genannte Nutzen-Kosten-Untersuchung nach "Vereinfachter Standardisierter Bewertung" durchgeführt worden. So soll bestimmt werden, ob der volkswirtschaftliche Nutzen eines Vorhabens die Kapitalkosten für die Investitionskosten übersteigt. Erst wenn dies der Fall ist, der Quotient aus Nutzen und Kosten also größer als 1,0 ist, können ÖPNV-Projekte mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Dieser positive Nutzen-Kosten-Indikator (NKI) bedeutet also, dass sich jeder investierte Euro auszahlt: jedem investierten Euro steht ein volkswirtschaftlicher Nutzen von mehr als einem Euro entgegen. Wenn ein Projekt über dem Schwellenwert (>1) liegt, kann es mit öffentlichen Mitteln gefördert werden.

Im Fall der Regiotram liegen Planfall 2 mit einem NKI von 1,25 (mit 30 % Risikozuschlag) und Planfall 5 mit einem NKI von 1,14 (mit 30 % Risikozuschlag) über diesem Schwellenwert und können somit weiterverfolgt werden.

 

Aktuelle Informationen zur Stufe 2 der Machbarkeitsstudie können Sie hier herunterladen.

 

Hier finden Sie bereits ausführliche Antworten auf die meisten Fragen.

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